Allgemeine Geschäftsbedingungen – AGB

1.Maklervertrag

Mit Inanspruchnahme der Von Hirsch GmbH und deren Maklertätigkeit bzw. Aufnahme der Verhandlungen mit dem Verkäufer/Vermieter aufgrund des beiliegenden Angebots kommt der Maklervertrag mit dem Kaufinteressenten/Mietinteressenten zu den nachfolgenden Bestimmungen zustande.

2.Angebot

Das Angebot der Von Hirsch GmbH versteht sich freibleibend und unverbindlich und ist nur für den Adressaten bestimmt. Jede Weitergabe des Angebots/der Information ist nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung gestattet. Eine unbefugte Weitergabe löst nach der Rechtsprechung hierzu einen Schadenersatz aus.

3.Doppeltätigkeit

Die Von Hirsch GmbH ist berechtigt, sowohl für die Käuferseite des beabsichtigten Vertrags als auch für den Verkäufer tätig zu werden, solange kein Interessenskonflikt entsteht. Hierbei kann die Von Hirsch GmbH sowohl als Nachweismakler (Tippgeber) und/oder Vermittlungsmakler auftreten.

4.Provision

Mit dem rechtswirksamen Abschluss des Kaufvertrags entsteht der Honoraranspruch für die Von Hirsch – Immobilien am Bodensee GmbH. Dieser beträgt bei Immobilien als exklusiver Vermittlungsmakler  3-6% der Kaufpreissumme zzgl. der gesetzl. Mehrwertsteuer und als Nachweismakler (Tippgeber) 1,5% zzgl. der gesetzl. Mehrwertsteuer. Das Honorar wird bei Vermittlung von Baugrundstücken, mit und ohne Baugenehmigung oder weiterem Inventar lediglich dem Käufer per Außenprovision in Rechnung gestellt. Für die Vermittlung von Einfamilienhäusern oder Eigentumswohnungen oder anderen Fällen wo es eine gesetzliche Regelung so vorsieht werden dem Käufer per Außenprovision und dem Verkäufer per Innenprovision eine Courtage zur Vermittlung jeweils zuzüglich der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt. In seltenen Ausnahmefällen und bei einer hohen Käufernachfrage eines betreuten Immobilienangebots kann per Ausschlussverfahren die Käuferprovision einmalig auf die gesetzlich zulässigen 6% zzgl. der gesetzl. Mehrwertsteuer erhöht werden. Eine Innenprovision für den Verkäufer wird bei Vermittlung von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen nicht geltend gemacht, sofern der Käufer mittels eines eigenen Maklerauftrages die Provision alleinig trägt. Bei einem Mietvertrag für Wohnraum berechnen wir 2 Nettomonatsmieten kalt zzgl. der gesetzl. Mehrwertsteuer zu Lasten des Auftraggebers. Bei einem Mietvertrag für Gewerbe berechnen wir bis zu 3 Nettomonatsmieten kalt zzgl. der gesetzl. Mehrwertsteuer zu Lasten des Mieters. Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Auftraggeber den erhaltenen Nachweis an einen Dritten weitergibt und dieser den Mietvertrag/Kaufvertrag abschließt. Die Honorarforderung wird mit Abschluss des Kaufvertrags/Mietvertrags zur Zahlung fällig.

4.1 Käuferprovision

Die Verkäuferprovision wird mit Abschluss des Kaufvertrags fällig. Der einmal entstandene Provisionsanspruch der Von Hirsch GmbH wird nicht dadurch hinfällig, dass der Kaufvertrag wieder aufgehoben, angefochten oder sonst wie rückgängig gemacht wird.

5.Vorkenntnis

Ist die Von Hirsch GmbH nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss des Vertrags durch den Empfänger bereits bekannt, erklärt er dies der Von Hirsch GmbH innerhalb einer Frist von 5 Tagen und führt den Nachweis, woher seine Kenntnis stammt. Spätere Widersprüche braucht die Von Hirsch GmbH nicht gelten zu lassen.

6.Gleichwertigkeit

Dem Abschluss eines Kaufvertrags entspricht der Erwerb des Objekts auf dem Wege der Zwangsversteigerung, die Übertragung von realen oder ideellen Anteilen sowie der Erwerb eines anderen vergleichbaren Objekts des Verkäufers.

7.Beurkundung

Die Von Hirsch GmbH klärt alle Kriterien für den Kaufvertrag vorab, einschließlich der Finanzierung/Zahlungsabwicklung und aller damit verbundenen Schritte eines notariellen Kaufvertrags.

8.Haftung

Die beiliegende Objektbeschreibung wurde auf Grundlage der Angaben des Verkäufers erstellt. Die Von Hirsch GmbH hat diese Informationen so weit wie möglich überprüft, übernimmt aber für deren Richtigkeit keine Haftung.

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